Pflegeberatung Ost - Mehr als Beratung! Im Osten zu Hause!
Sie pflegen Ihre Angehörigen zu Hause? Wir sind anerkannte Beratungsstelle und bieten die vorgeschriebenen Beratungsbesuche
nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, ist der Beratungseinsatz verpflichtend, um die weitere Zahlung des Pflegegeldes zu erhalten. Dieser muss bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich vereinbart werden.
Die Beratung dient der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der Pflegepersonen. Mit dem Beratungsbesuch wird die Qualität der häuslichen Pflege gesichert.
Pflegeberatungsgespräch buchen:
telefonisch: 0151/ 41 68 4888 - per E-Mail: pflegeberatung@handinhandalltagshilfe.de oder per Kontaktformular