Hand in Hand - Nachbar für Nachbar
Mitglied werden und Leistungen erbringen
.
- Um als Nachbarschaftshelfer/in aktiv werden zu dürfen, müssen Sie volljährig sein, einen Grundlehrgang erfolgreich besucht haben und dürfen mit der zu betreuenden Person weder verwandt noch verschwägert oder die Pflegeperson nach §19 SGB XI sein, sowie nicht in einer häuslichen Gemeinschaft zusammenleben.
- Als Nachbarschaftshelfer dürfen Sie maximal zwei pflegebedürftige Personen gleichzeitig unterstützen.
- Im Unterschied zu professionellen Angeboten, wo eine Schulung als Alltagsbegleiter/Alltagshelfer notwendig ist, wird diese Art der Versorgung grundsätzlich nur mit max. 2 Personen erbracht und dient als Aufwandsentschädigung.
Mitglied als Hand in Hand Nachbarschaftshelfe werden und 2 Nachbarn betreuen - deutschlandweit!
monatlicher Mitgliedsbeitrag: 5,00 Euro
monatlicher Verdienst: 262, 00 Euro steuerfrei
für mehr Informationen vereinbaren Sie einen telefonischen Beratungstermin. E-Mail an: kontakt@handinhandalltagshilfe.de